Ziele des Hamburger Bündnisses Mobilität

Vision Zero: verbindliche Sicherheit

Die Zahl der getöteten und schwerverletzten Menschen im Straßenverkehr muss stetig sinken. Bis 2030 soll sich die Zahl der Verkehrstoten gegenüber 2020 mindestens halbieren, wie es dem Ziel der Verkehrsminister der 28 EU-Staaten entspricht. Dafür muss die Vision Zero sofort als Leitlinie der Verkehrsführung, -planung und -überwachung verankert werden. Das heißt, die zuverlässige Unfallvermeidung muss Vorrang vor Geschwindigkeit oder Bequemlichkeit einzelner Verkehrsarten haben. Hierbei sind die Bedürfnisse der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen besonders zu berücksichtigen. Die Infrastruktur und die Verkehrsregelung muss fehlertolerant auch für besonders schutzbedürftige Personengruppen gestaltet werden.

Modal Split: 90% der Wege mit dem Umweltverbund

Der Modal Split spiegelt die Verkehrsmittelwahl der Hamburgerinnen und Hamburger für ihre einzelnen Wege wider und ist ein guter Indikator für den Erfolg von Verkehrspolitik. Unser Ziel für eine belastungsarme Mobilität 2035 ist eine Reduktion des Anteils des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) am Modal Split um fast drei Viertel auf 10%. Rad und ÖPNV bieten die Kapazitäten für den Umstieg vom Kfz und müssen dementsprechend auf 30% fürs Rad und 33% für den öffentlichen Personennahverkehr wachsen. Dabei ist der Radverkehr am schnellsten ausbaubar. Die notwendigen Kapazitätserweiterungen im ÖPNV werden erst ab 2030 und danach eine hohe Wirkung erzielen.

Verlauf Modal Split

Klima schützen

Die Einhaltung des Treibhausgas-Budgets für den Hamburger Verkehrssektor ist ein Muss für die Zielsetzung und sich daraus ableitende Maßnahmen der Verkehrspolitik. Dabei sind die klimaschädlichen Emissionen des Verkehrs in Hamburg, aber auch die von Hamburg ausgehenden Verkehre und die für die Herstellung der Verkehrsmittel sowie für die Bereitstellung der Antriebsenergie notwendigen Ressourcen, mit zu berücksichtigen.

  • Hamburg muss kurzfristig die dem Hamburger Verkehrssektor zustehenden Treibhausgas-Emissionen zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels berechnen und einen Maßnahmenplan, der das Budget sicher einhält, erstellen.
  • Bis 2035 ist der Verkehr in Hamburg CO2-neutral.
  • Wegen der rasanten Entwicklung der Klimakrise muss der Maßnahmenplan regelmäßig an die aktualisierten klimawissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden.

Luftqualität verbessern

Ab 2030 sollen folgende Grenzwerte (Jahresmittelwerte) entsprechend der Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an keiner Luftmessstation mehr überschritten werden:

• Feinstaub PM10: 20 μg/m3
• Feinstaub PM2,5: 10 μg/m3
• Stickstoffoxyde NOx: 20 μg/m3

Lärm reduzieren

  • Unverzüglich sind die gesetzlichen Maximalwerte von 60 dB(A) in der Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag in Wohnlagen einzuhalten. Schon heute ist die Stadt bei Überschreitungen rechtlich dazu verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz der Anwohner*innen zu ergreifen.
  • Schnellstmöglich sollen die Belastungen durch den Verkehrslärm auf die Werte unter 50 dB(A) nachts beziehungsweise 60 dB(A) tags gesenkt werden.
  • Bis 2030 sind Werte von 40 dB(A) nachts beziehungsweise 50 dB(A) tags anzustreben. (gemäß: Umweltbundesamt 2018, WHO 2009).

Platz umwandeln

Pro Jahr sind 3% der Verkehrsflächen zu entsiegeln, zu renaturieren oder in öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität umzuwandeln. Einbezogen sind dabei die Verkehrsflächen des ruhenden Kfz-Verkehrs auf öffentlichem und privatem Grund.

Maßnahmenplan aufstellen, umsetzen, kontrollieren und nachbessern

Mit einem verbindlichen und überprüfbaren Maßnahmenplan muss sichergestellt werden, dass diese Ziele konsequent umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen und die Einhaltung von Zwischenzielen ist alle 2 Jahre zu kontrollieren. Sollten Zwischenziele nicht erreicht oder Maßnahmen nicht erfolgreich umgesetzt werden, muss nachgebessert werden. Im nun gestarteten Prozeß der Verkehrsentwicklungsplanung sind geeignete Maßnahmenpakete festzulegen, die zukünftig das behördliche Handeln leiten.